Die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe

In Deutschland zählen Bankguthaben zu den sichersten Anlageformen überhaupt. Das liegt vor allem an dem System der Einlagensicherung, welches den Sparern garantiert, Sichtguthaben in jedem Fall ausgezahlt zu bekommen. Zu den Einlagenformen, die durch die Einlagensicherung geschützt sind, zählen Gelder auf folgenden Sparformaten:

  • Einlagen auf Girokonten
  • Einlagen auf Tagesgeldkonten
  • Einlagen auf Festgeldkonten
  • Sparbücher
  • Sparbriefe, die auf den Namen des Kunden ausgestellt sind
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Das System der Einlagensicherung besteht dabei aus zwei Ebenen. Zum einen gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung. Darüber hinaus sind die allermeisten Bankinstitute in Deutschland auch an einer freiwilligen Einlagensicherung beteiligt. Anders als viele vielleicht vermuten, handelt es sich aber auch bei der gesetzlichen Einlagensicherung nicht um ein einheitliches oder sogar staatlich untersetztes System. Vielmehr hat sich in Deutschland im Laufe der letzten 100 Jahre ein heterogenes Geflecht verschiedener Zusammenschlüsse zur Einlagensicherung gebildet. Hintergrund der unterschiedlichen Lösungen ist die deutsche Besonderheit, die in einem Bankensystem zu sehen ist, welches auf drei Säulen beruht.

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Neben den klassischen Privat- und Geschäftsbanken stellen in Deutschland auch die genossenschaftlich organisierten Banken einen wichtigen Teil der Branche dar. Die dritte Säule des deutschen Bankensystems bilden die Sparkassen, die sich in aller Regel in kommunaler Trägerschaft befinden. Alle drei Bankenformen verfügen dabei über eigene Sicherungssysteme. Das gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherungssystem der deutschen Sparkassen ist unter dem Namen Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe bekannt. Da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung handelt, können die Kunden davon ausgehen, dass die jeweiligen Einlagensicherungssysteme grundsätzlich nach den gleichen Prinzipien aufgebaut sind und sehr ähnlich funktionieren.

Darüber hinaus gibt es aber auch einige kleine Unterschiede. Entscheidend für die Sicherheit der Einlagen ist aber der Umstand, dass eine Einlagensicherung immer nur so stark ist, wie seine Mitglieder, denn im Grunde handelt es sich hierbei um eine solidarisch aufgebaute Versicherungslösung, bei der die anderen Institute einspringen, sollte ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und Insolvenz anmelden müssen.

In den folgenden Abschnitten möchten wir uns mit den wichtigsten Gesichtspunkten und Eigenschaften der Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe beschäftigen.

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Welche Einlagen werden durch welche Einlagensicherung geschützt?

Wie bereits angesprochen, besteht die Einlagensicherung in fast allen deutschen Banken aus zwei prinzipiell unabhängigen Systemen der Einlagensicherung. Während die wichtigere gesetzliche Einlagensicherung strengen Vorgaben und EU-Richtlinien unterliegt, die durch die nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden, handelt es sich bei der freiwilligen Einlagensicherung um eine vorgelagerte Sicherungseinrichtung, die den Eintritt eines Falles verhindern helfen soll, in dem die Entschädigung durch den gesetzlichen Einlagensicherungsfonds notwendig wird. Die freiwillige Einlagensicherung greift dabei praktisch für den gesamten Umfang aller Sicht- und Termineinlagen der Kunden. Konkret sind durch die freiwillige Einlagensicherung unterschiedliche Guthabenhöhen je Kunde gedeckt. Während diese freiwillige Sicherung bei den privaten Banken 20 Prozent des Eigenkapitals der jeweiligen Bank abdeckt, was nach aktuellen Schätzungen derzeit durchschnittlich etwa 200 Millionen Euro je Kunden entspricht, besteht das Ziel der freiwilligen Sparkassensicherung darin, den Betrieb aufrecht zu erhalten, und die Einlagen der Kunden in vollem Umfang zu garantieren.

Nach einem festgelegten Muster laufen eine Reihe von Maßnahmen an, die das in Not geratene Institut stützen sollen. Zunächst wird durch die Solidaritätsgemeinschafft Eigenkapital zugeführt, um die Geschäfte aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus werden Garantien und Bürgschaften durch den Verbund der anderen Sparkassen-Institute übernommen, um das notleidende Institut zu entlasten. Die dritte Maßnahme besteht darin, dass die Ansprüche Dritter, also insbesondere die aller Bankkunden erfüllt werden.

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Gesetzliche Einlagensicherung als zweite Sicherungsebene

Erst wenn von den anderen Sparkassen bzw. der Geschäftsstelle Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe in Berlin entschieden wird, dass ein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Institut nicht durch die anderen Institute im Rahmen der freiwilligen Einlagensicherung gestützt werden kann, tritt der Insolvenzfall ein, und es greift die gesetzliche Einlagensicherung.

Diese gesetzliche Einlagensicherung schützt prinzipiell alle Guthaben, die in Form von Spar-, Sicht- oder Termitenguthaben bei den Banken eingelegt sind, bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Die Entschädigungssumme umfasst dabei auch Zinszahlungen, die im Rahmen der jeweiligen Anlagemöglichkeiten vereinbart worden sind und auf die bis zum Zeitpunkt der Insolvenz ein Anspruch erworben wurde. Im Prinzip sind alle Guthaben auf Kontenformen geschützt, die auf den Namen des Sparkassenkunden ausgestellt sind.

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Dagegen sind auch einige Formen von der Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds ausgeschlossen. Hierzu gehört insbesondere die Klasse der sogenannten Inhaberschuldverschreibungen Dritter, also etwa Zertifikate. Auch Aktien oder Anleihen, die sich in den Depots befinden, die bei einer Sparkasse geführt werden, unterliegen nicht dem Schutz durch den Einlagensicherungsfonds, da sie als Sonderformen gelten.

Neben Privatkunden, für die die Einlagensicherung gereift, können sich auch bestimmte Unternehmen auf den Schutz ihrer Einlagen auf den Konten der Sparkasse bis zu einer Höhe von 100.000 Euro verlassen. Die gesetzliche Einlagensicherung greift auch bei kleineren Unternehmen, insbesondere bei Unternehmen bürgerlichen Rechts (GbR), aber auch bei juristischen Personen, also etwa Vereinen oder Körperschaften.

Darüber hinaus gibt es aber für die geschützte Höchstsumme von 100.000 Euro einige Ausnahmeregelungen. So schützt die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe in besonderen Lebenslagen auch Guthaben, die deutlich über den Betrag von 100.000 Euro hinausgehen. Eine solche Situation ist etwa gegeben, wenn Zahlungen mit Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Immobilien abgewickelt wurden. Ebenfalls kann die Sicherungsgrenze den gesetzlichen Betrag von 100.000 Euro überschreiten, wenn die Beträge soziale oder gesetzlich vorgesehene Zwecke erfüllen, oder an bestimmte Lebensereignisse des Einlegers geknüpft sind, wie etwa Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Pflegebedürftigkeit oder Tod. Ebenfalls mit einer erhöhten Einlagensicherung können Ehepartner rechnen, die ein gemeinschaftliches Konto führen. In einem solchen Fall erhöht sich die Einlagensicherung auf mindestens 200.000 Euro je Ehepaar.

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Welche Kreditinstitute gehören der Sparkassen-Finanzgruppe an?

Prinzipiell gereift die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe für alle Unternehmen und Institute, die dieser Gruppe angehören. Insgesamt sind das rund 600 rechtlich eigenständig und dezentral tätige Unternehmen. Mitglieder in diesem Verbund sind zunächst alle 417 deutschen Sparkasseninstitute, die Deka Bank, die sieben Landesbank Konzerne, aber auch die neun Landesbausparkassen. Hinzu kommen elf öffentliche Erstversicherungsgruppen und der Sparkassenbroker (S Broker). Neben der stabilen Schutzfunktion, die von diesen umfangreichen Verbund ausgeht, können natürlich auch Kunden alle Mitglieder vom Einlagenschutz profitieren. So sind etwa die Kunden des Online Brokers S Broker insofern durch die Einlagensicherung geschützt, als dass die Gelder, die sich auf ihrem Handelskonto befinden, ebenfalls bis 100.000 Euro abgesichert sind. Dagegen gilt die Einlagensicherung nicht für die Depotbestände. Dies ist jedoch kein Unterschied zu anderen Einlagensicherungssystemen, sondern ganz einfach dem Umstand geschuldet, dass Depotbestände rein rechtlich dem Eigentum des Depotbesitzers zugerechnet werden, und bei einer Bankinsolvenz ohnehin nicht angegriffen werden dürfen, also weiterhin in Besitz des Bankkunden verbleiben.

Insgesamt handelt es sich also um einen umfangreichen und starken Verbund, dessen Aufgabe in Zusammenhang mit dem Schutz der Kundeneinlagen jedoch nicht nur darin besteht, im Ernstfall finanziell füreinander einzustehen. Ebenso wirksam sind die gemeinsamen und verpflichtenden Prinzipien, die langfristig verhindern sollen, dass einzelne Institute überhaupt erst in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Der Verbund und die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe hat also auch einen starken disziplinierenden Einfluss auf seine Mitglieder. Tatsächlich ist es in der Geschichte dieser Institutionen noch nie dazu gekommen, dass ein Kunde seine Einlagen nicht zurück erhalten hätte.

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Trotzdem stellt sich natürlich die Frage, wie sicher der jeweilige Einlagensicherungsfonds in einem möglichen Ernstfall ist. Grundsätzlich lässt sich dazu sagen, dass dies zunächst vor allem von der Stärke der Mitgliedsunternehmen abhängt. Insbesondere aber im Falle einer systemischen Bankenkrise, bei der ein Großteil der Institute von Zahlungsschwierigkeiten und damit von einer Insolvenz bedroht sind, ist die tatsächliche Schutzfunktion eines Einlagensicherungsfonds eher fraglich, da das System nur darauf eingestellt ist, dass ein einzelnes Institut gerettet werden muss. Sind jedoch mehrere, und dazu größere Institute auf Unterstützung durch den Einlagensicherungsfonds angewiesen, ist es wahrscheinlich, dass die im Fond vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Für einen solchen Fall gibt es keine klar definierte gesetzliche Regelung. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang aber oft auf das Wort der Bundeskanzlerin, die im Zuge der letzten Finanzkrise versicherte, dass im Ernstfall der deutsche Staat für die Einlagen der Bankkunden aufkommt.

Unabhängig davon gilt aber der Einlagensicherungsfond der Sparkassen-Finanzgruppe als einer der sichersten in einem System, welches selber zu einem der sichersten in der ganzen Welt gezählt wird. In diesem Bewusstsein können sich die Kunden also bei den Sparkassen auf ein absolut solides Niveau der Einlagensicherung verlassen.

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Fazit – Mit dem Einlagensicherungsfonds auf der sicheren Seite

Das System für die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe ist weitgehend identisch mit den Systemen, die auch die privaten Geschäftsbanken sowie die genossenschaftlich organisierten Bankinstitute betreiben. Faktisch basiert es aus einem freiwilligen und einem gesetzlich vorgeschriebenen Element. Die freiwillige Einlagensicherung soll im Falle der Sparkassen-Finanzgruppe dazu beitragen, in Instituten, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, den Betrieb aufrecht zu erhalten, so dass es gar nicht erst zu Zahlungsausfällen oder einer Insolvenz kommt. In einem solchen Fall hätte dies keinerlei Auswirkungen auf die Einlagen der Kunden.

Können die Unternehmen, die in der Finanzgruppe zusammengeschlossen sind, ein einzelnes Institut nicht mehr halten bzw. ausreichend unterstützen, käme es tatsächlich zur einer Insolvenz, bei der die gesetzliche Einlagensicherung greift. Für alle Einlagen der Kategorien Sicht-, Termin und Sparguthaben gilt dann eine garantierte Einlagensicherung von insgesamt 100.000 Euro je Kunde. In bestimmten Sondersituationen kann die Sicherung auch über diesen Betrag hinausgehen. Auch wenn die Einlagensicherung der Sparkassen-Finanzgruppe zur sichersten ihrer Art gezählt wird, gibt es, wie überall im Leben, keine absolute Sicherheit. Im Falle einer systemischen Bankenkrise würde auch der stärkste Einlagensicherungsfonds an seine Grenzen stoßen.