Einlagensicherung der Volks- und Raiffeisenbanken

Eine Bank ist immer ein besonderes Unternehmen für ihre Kunden, da sie mit ihrer Dienstleistung in einen elementaren Teil des Lebens eingreift. Auf den Konten ist mit den Einlagen der Kunden häufig ein wichtiger Bestandteil der Existenzgrundlage hinterlegt, und die Kunden vertrauen dem Institut, dass es verantwortungsvoll mit diesen Einlagen umgeht. Würden in einem Insolvenzfall alle oder auch nur ein Teil der Kundeneinlagen verloren gehen, wären darüber hinaus auch viele Kunden vom finanziellen Aus bedroht.

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Um dieser großen Verantwortung gerecht zu werden, aber natürlich auch, um das Vertrauen in die Institute nachhaltig zu stärken und aufrechtzuhalten, wurde bereits vor mehr als 100 Jahren über belastbare Schutzmechanismen nachgedacht, die im Fall der Fälle die Einlagen der Kunden sichern sollen, auch wenn das entsprechende Kreditinstitut in eine Insolvenz geraten sollte. Das aktuell in Deutschland existierende System der Einlagensicherung muss von allen Banken, die hier ihre Geschäfte betreiben und Dienstleistungen anbieten, umgesetzt werden. Eine Besonderheit der Bankenlandschaft in Deutschland ist die Struktur, die auf drei verschiedenen Säulen beruht. Neben den privaten Banken gibt es in Deutschland die Sparkassen, die sich in kommunaler, bzw. öffentlich rechtlicher Trägerschaft befinden, sowie die genossenschaftlich organisierten Volksbanken und Raiffeisenbanken.

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In allen drei Bereichen wurden eigenständige Sicherungssysteme etabliert, die sich in ihrer Wirkungsweise zwar stark ähneln, darüber hinaus jedoch auch über verschiedene Besonderheiten verfügen. In diesem Bericht möchten wir uns einmal genauer mit dem System der Einlagensicherung beschäftigen, welches von den Volksbanken und Raiffeisenbanken betrieben wird. Wie bei den anderen Sicherungssystemen auch, wirken dabei mehrere Systeme parallel, bzw. greifen ineinander. Während die freiwillige Sicherungseinrichtung zunächst darauf abzielt, eine endgültige Zahlungsunfähigkeit zu verhindern, indem der Geschäftsverkehr aufrecht gehalten wird, greift die Institutssicherung tatsächlich erst im absoluten Ernstfall ein, wenn nämlich ein Institut seinen Forderungen endgültig nicht mehr nachkommen kann, und in die Insolvenz gehen muss. Zunächst sollen beide Bestandteile einmal näher betrachtet werden. Davor soll ein kurzer Blick in die Geschichte der Sicherungseinrichtung der BVR geworfen werden.

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Historische Entwicklung der Sicherungseinrichtung der BVR

Auch wenn es das System zur Einlagensicherung in Deutschland in seiner heutigen Form erst seit 2010 gibt und auch in den letzten Jahren immer wieder verändert wurde, kann die historische Entwicklung der verschiedenen Systeme und Einrichtungen deutlich weiter zurückverfolgt werden. Für die Sicherungseinrichtung der BVR gilt das Jahr 1934 als Ausgangspunkt. Damals war es eine unmittelbare Reaktion auf die Weltwirtschaftskrise, in deren Sog der 20er-Jahre auch das Finanzsystem und die Banken geraten waren. Speziell in Deutschland folgte eine verheerende Inflation, die viele Banken die Existenz kostete und Sparer um ihre Einlagen brachte. Damaliges Ziel der Entschädigungseinrichtung war es vor allem, zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen, dass alle teilnehmenden Banken und Institute stets ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Seit dem Inkrafttreten der Sicherungseinrichtung kann diese auf drei beachtliche Erfolge verweisen: Noch nie…

  • hat ein Kunde einer angeschlossenen Bank einen Verlust seiner Einlagen erlitten
  • musste ein Kunde oder ein Einleger entschädigt werden
  • musste ein angeschlossenes Institut Insolvenz anmelden

Beachtlich sind diese Erfolge auch deshalb, weil es sich bei der Sicherungseinrichtung um das erste in dieser Form handelt, welches seit seinem Bestehen ohne jegliche staatliche Unterstützung ausgekommen ist. Über die Jahre wurde das System immer wieder den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den gesetzlichen Anforderungen angepasst, wobei der Schutz der Kundengelder immer in den Mittelpunkt gestellt wurde. Im Anschluss sollen nun die beiden Bestandteile des Systems näher dargestellt werden.

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Die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR

Grundsätzlich verfolgen die Sicherungssysteme der Banken in Deutschland mehrere Ziele. Die freiwillige Sicherungseinrichtung sowie die gesetzliche Einlagensicherung wirken dabei auf verschiedene Art und Weise. Die freiwillige Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (Sicherungseinrichtung des BVR), so der vollständige Name, hat primär die Aufgabe, die Notwendigkeit für einen Einsatz der Institutssicherung nach Möglichkeit zu verhindern.

Dieses Ziel wird auf verschiedene Art und Weise verfolgt. Eine Lösung kann dabei die Unterstützung mit zusätzlicher Liquidität sein, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Davor steht zunächst ein umfangreiches Regelwerk, an welches sich die angeschlossenen Unternehmen in jedem Fall zu halten haben. Damit soll von vornherein verhindert werden, dass ein wirtschaftlicher Notfall überhaupt erst eintritt. Zu diesem Zweck werden auch Prüfungen der einzelnen Institute durchgeführt, um die Einhaltung der Regeln auch durchzusetzen. Trotzdem ist es natürlich nicht auszuschließen, dass ein Institut in wirtschaftliche Schieflage gerät, und die Gefahr entsteht, dass es den Forderungen seiner Kunden nicht mehr nachkommen kann. An dieser Stelle greift die freiwillige Sicherungseinrichtung des BVR ein, und sichert die Zahlungsfähigkeit des jeweiligen Institutes mit zusätzlicher Liquidität. Diese wird aus einem Fond bereitgestellt, in den alle Mitglieder einzahlen, die der Sicherungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit einer solchen Unterstützung ist auch eine enge Kontrolle bzw. Zwangsverwaltung des betroffenen Instituts verbunden, die dafür sorgen soll, dass so schnell wie möglich wieder ein normaler Geschäftsbetrieb hergestellt wird, bei dem keine externe Unterstützung nötig ist. Wie bereits erwähnt, ist es der Sicherungseinrichtung bisher immer gelungen, Insolvenzfälle zu verhindern. Doch auch auf einen solchen Fall ist die Einlagensicherung selbstverständlich vorbereitet. Lässt sich die Insolvenz einer angeschlossenen Bank tatsächlich nicht mehr verhindern, greift die gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung, welche im Falle der Volksbanken und Raiffeisenbanken die Bezeichnung Institutssicherung trägt.

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Die Institutssicherung greift im Ernstfall

Während es sich bei der freiwilligen Sicherungseinrichtung um ein Instrument handelt, welches nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, unterliegt die Institutssicherung relativ strikten gesetzlichen Anforderungen. Vorgegeben ist vor allem, welche Art von Einlagen in welchen Umfang geschützt werden müssen, und wie in einem Fall der Fälle konkret vorzugehen ist. Während die Kunden bei dem Einsatz der freiwilligen Sicherung keinerlei Einschränkungen hinnehmen müssen, gibt es bei der Institutssicherung konkrete Vorgaben, welche Spareinlagen in welchen Umfang geschützt sind. Vorher wird jedoch zunächst die Insolvenz durch eine unabhängige Institution festgestellt, in Deutschland ist hierfür die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) verantwortlich. Diese Einrichtung kontrolliert im Übrigen auch die BVR Institutssicherung GmbH, welche innerhalb der Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken für den Schutz der Einlagen der Anleger verantwortlich ist. Wurde die Insolvenz offiziell erklärt, wird ein externer Verwalter für die Bank eingesetzt, der auch die Organisation und Abwicklung der Entschädigungsansprüche übernimmt. Konkret sind durch die Institutssicherung alle Kundeneinlagen geschützt, die zu einer der folgenden Kategorien gehören:

  • Sichteinlagen wie Einlagen auf Girokonten und Tagesgeldkonten
  • Spareinlagen, Sparbriefe und sonstige Termineinlagen
  • Von angeschlossenen Instituten herausgegebene Inhaberschuldverschreibungen, die sich im Besitz der Kunden befinden
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Im Gegensatz zur gesetzlichen Einlagensicherung, wie sie bei den privaten Banken umgesetzt werden, sind auch Inhaberschuldverschreibungen, wie etwa Zertifikate oder Anleihen durch die Institutssicherung geschützt, sofern sie von einem angeschlossenen Institut herausgegeben worden sind. Damit profitieren auch die Kunden anderer Banken, wenn sie entsprechende Produkte in ihren Depots haben sollten. In Bezug auf die Höhe der Beträge, die durch die Institutssicherung geschützt sind, gelten die gesetzlichen Vorgaben. Demnach sind je Kunde mindestens 100.000 Euro im Rahmen dieser Sicherung geschützt. Dabei spielt es keine Rolle, inwieweit sich die Einlagen auf einem oder auf mehreren Konten befinden. Für die Erstattung der Ansprüche werden alle einzelnen Guthaben aufsummiert. Auch bereits gezahlte Zinsen sind durch die Einlagensicherung geschützt.

Im Falle von Gemeinschaftskonten erhöht sich der gesamte Schutz automatisch auf 200.000 Euro. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber verschiedene Ausnahmeregelungen geschaffen, so dass unter Umständen auch ein Betrag durch die Einlagensicherung geschützt ist, der über die Schwelle von 100.000 Euro je Kunde hinausgeht. Dies ist etwa der Fall, wenn Transaktionen mit selbstgenutzten Immobilien vorgenommen worden sind, oder sich etwa im Rahmen einer Hochzeit größere Beträge auf dem Konto befinden. Auch der Renteneintritt kann eine solche Sondersituationen begründen, in der unter Umständen bis zu 500.000 Euro unter den Schutz der gesetzlichen Einlagensicherung fallen.

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Welche Institute gehören zum Verbund

Bei den genossenschaftlich organisierten Banken handelt es sich um eine Vielzahl von kleineren und einigen größeren Instituten, die von der gemeinschaftlichen Schutzfunktion der Einlagensicherung profitieren. Zunächst zählen alle Volksbanken und Raiffeisenbanken zu dieser Gruppe, ebenso wie die PSD Banken, Sparda-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften, die Deutsche Apotheker- und Ärztebank, die BBBank, genossenschaftliche Zentralbanken und Hypothekenbanken sowie sonstige Spezialinstitute der Finanzgruppe wie etwa die Bausparkasse Schwäbisch Hall. Stand 2015 gab es in Deutschland rund 1000 Genossenschaftsbanken, mit mehr als 13.000 Zweigstellen. Keine aktuellen Angaben gibt es bezüglich des Marktanteils, die diese Banken innerhalb Deutschlands einnehmen. Schätzungen gehen davon aus, dass bezogen auf das wichtige Geschäft der Girokonten von einem Marktanteil von etwa einem Viertel ausgegangen werden kann. Insgesamt kann aber konstatiert werden, dass es sich um einen sehr leistungsfähigen und starken Verband handelt, auf den sich die Kunden auch in schwierigen Zeiten verlassen können.

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Fazit – Stabile Einlagensicherung der Volksbanken und Raiffeisenbanken

In Deutschland sind alle Banken, die hier ihren Sitz haben und ihre Dienstleistungen anbieten, dazu verpflichtet, sich an einer Einlagensicherung zu beteiligen, die den Vorgaben der gesetzlichen Einlagensicherung entspricht. Diese Vorgabe wird durch die einzelnen Banken unterschiedlich umgesetzt. Im Wesentlichen können drei verschiedene Systeme unterschieden werden, eines davon ist die BVR Institutssicherung, die aus zwei wesentlichen Bestandteilen besteht. Während die freiwillige Sicherungseinrichtung zunächst dafür sorgen soll, dass die Mitgliedsunternehmen solide wirtschaften und ein wirtschaftlicher Ernstfall gar nicht erst eintritt, besteht die Aufgabe der Institutssicherung darin, die Einlagen der Kunden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zu schützen. Vor diesem Hintergrund können sich die Kunden in jedem Fall darauf verlassen, dass ihre Einlagen bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro ersetzt werden.