In einigen Situationen kann es notwendig werden, das eigene Aktiendepot auf eine andere Person zu übertragen. Zum Beispiel, wenn man selber nicht mehr aktiv mit Aktien handeln möchte oder wenn man bei einem anderen Broker mit einem frischen Depot neu durchstarten möchte. Bei vielen Brokern ist es daher ohne viel Aufwand möglich, das eigene Depot auf eine andere Person zu übertragen. Dies kann eventuell auch sinnvoll sein, wenn Sie sich als Trader die Abgeltungssteuer sparen wollen. Unter gewissen Umständen kann dies bei einem Depotübertrag eine Möglichkeit sein. Im Folgenden finden Sie umfangreiche Informationen und Details, wie Sie Ihr Depot auf eine andere Person überschreiben können und worauf Sie dabei achten sollten.
Jetzt zu eToro 74% der Konten von Kleinanlegern verlieren Geld beim Handel mit CFDs bei diesem Anbieter. Sie sollten abwägen ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.Grundsätzlich beschreibt der Begriff Depotübertrag das Transferieren von Aktien oder anderen Wertpapieren von einem Depot auf ein anderes. Dies wird vor allem dann notwendig, wenn Sie den Broker wechseln möchten und der neue Anbieter das bisherige Depot vom alten Broker übernimmt. Bei den allermeisten Anbietern kann das Übertragen eines Depots heute elektronisch erledigt werden. Dieser Vorgang nimmt meist nur wenig Zeit in Anspruch und als Trader haben Sie somit die Möglichkeit, Ihr Depot schnell auf eine andere Person zu überschreiben. Dafür müssen in der Regel aber einige Bedingungen zutreffen und entsprechende Dokumente vorgelegt werden. Durch die Abgeltungssteuer ist das Übertragen eines Depots zudem ein wenig komplizierter geworden.
Weshalb sollte man ein Depot auf eine andere Person übertragen?
Gründe, aus denen man das eigene Depot auf eine andere Person überschreiben möchte, kann es viele geben. Eine Möglichkeit wäre es beispielsweise, dass ein Vater ein umfangreiches Depot seinem Sohn anvertrauen möchte, da er aus Altersgründen kein Interesse mehr am Aktienhandel hat. Aber auch ein grundsätzlicher Interessensverlust wäre eine Option, sodass man sich entschieden hat, ein bestehendes Depot nicht einfach zu löschen, sondern einen Nachfolger für dieses auszuwählen. Die Gründe für den Depotübertrag sind in aller Regel sehr individuell und man sollte sich als Trader im Vorfeld auf jeden Fall sehr klar darüber sein, welche Konsequenzen ein Depotübertrag haben kann.
Die Abgeltungssteuer kann man sich dabei allerdings nicht sparen, da es sich beim Aktienübertrag auf eine andere Person um einen Verkauf handelt, für den der Broker die Abgeltungssteuer einbehält. Somit können Sie als Trader nicht von einem Depotübertrag profitieren, wenn Sie keine Abgeltungssteuer zahlen möchten. Ein Depotübertrag wäre hier nur sinnvoll, wenn Sie zu einem anderen Broker wechseln. Steuerfrei sind nach wie vor nur Aktiendepots, die vor dem Jahr 2009 aufgebaut worden sind – und dies auch nur bei Käufen bis zu dem Jahr 2009. Allerdings geht diese Steuerfreiheit verloren, wenn das Depot auf eine andere Person übertragen wird.
Dies ist lediglich dann nicht der Fall, wenn es sich bei der Übertragung des Aktiendepots um eine Schenkung handelt. Vermachen Eltern ihrem Kind das eigene Depot, handelt es sich um eine solche Schenkung und das Recht auf steuerliche Freiheit bleibt bestehen. In diesem Fall braucht keine Abgeltungssteuer auf den Depotübertrag gezahlt werden, die Schenkung muss beim Broker allerdings vorher angemeldet werden. Zudem fällt eventuell die Schenkungssteuer an, Details dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Ein Freibetrag von 20.000 Euro gilt bei Schenkungen aber in jedem Fall.
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Möchten Sie Ihr eigenes Aktiendepot ganz regulär auf eine andere Person übertragen, können Sie dies bei den meisten Brokern alleine und sehr einfach erledigen. Dazu müssen Sie lediglich die Daten des Kontoinhabers anpassen. Manchmal kann es auch erforderlich sein, ein Formular auszufüllen oder ein Schriftstück aufzusetzen. Darin teilen Sie dem Broker mit, dass Sie Ihr Depot auf eine andere Person übertragen möchten. Die Daten des neuen Inhabers des Depots sollten Sie dabei im besten Fall direkt mit angeben, sodass der Übertrag erfolgreich erledigt werden kann.
Soll das Depot allerdings als Schenkung oder auch als Erbschaft auf eine andere Person übertragen werden, sind hierfür entsprechende Nachweise notwendig. Die steuerliche Identifikationsnummer muss genannt werden und das Geburtsdatum. Dazu fragt der Broker auch Anschriften und Finanzämter ab, sodass die Schenkung oder Erbschaft einfach erledigt werden kann. Auch das Verhältnis Ihrer Verwandtschaft zum neuen Depoteigner muss dem Broker mitgeteilt werden. Dabei ist es wichtig, dass Sie auf jeden Fall alle Angaben korrekt übermitteln – ist dies nicht der Fall, muss der Broker die 25 Prozent der Abgeltungssteuer in jedem Fall unmittelbar einbehalten. Geld, das Sie sich auf jeden Fall erstmal sparen könnten.
Kosten für den Übertrag eines Aktiendepots auf andere Personen
Für das Überschreiben Ihres Depots auf eine andere Person, fallen bei den meisten Brokern keinerlei Gebühren an. Das heißt, dass Sie das Depot kostenfrei auf eine andere Person übertragen können. Die Abgeltungssteuer bleibt hierbei natürlich Außen vor, was Sie in jedem Fall bedenken sollten. Lediglich wenige Broker verlangen für das Übertragen eines Wertpapierdepots Gebühren, über diese können Sie sich in den jeweiligen AGB des Anbieters informieren. In vielen Fällen erscheinen Broker weniger attraktiv, wenn für derartige Aufgaben eine Gebühr erhoben wird. Als Trader sollten Sie hier unterschiedliche Broker vergleichen, um den besten Anbieter für Ihr Depot zu finden.
Es kann allerdings vorkommen, dass Sie als Trader Spesen zahlen müssen, die beim Übertrag des Depots entstehen können. Dies resultiert daraus, dass es sich beim Überschreiben des Depots auf eine andere Person um ein Verkaufsgeschäft handelt, wofür Gebühren anfallen können. Brokerseitig brauchen Sie in der Regel jedoch keine Kosten fürchten, sodass sich der Übertrag des Depots auf eine andere Person in nicht wenigen Fällen lohnen kann. Kurz zusammengefasst müssen Sie als Trader also keine großartigen Kosten einkalkulieren, falls Sie den Plan haben, in Depot bei einem Broker auf eine andere Person zu überschreiben.
Gebühren auch beim Brokerwechsel einkalkulieren
Wer das eigene Depot an eine andere Person übertragen möchte, kommt eventuell auch in die Versuchung, dabei direkt den Broker zu wechseln, um fortan von besseren Konditionen zu profitieren. Grundsätzlich ist dies möglich und bei den meisten Brokern können Sie in dieser Hinsicht auch von vielen Angeboten für Neukunden profitieren und es werden Prämien ausgeschüttet. Einzig sollten Sie diesen Faktor aber nicht berücksichtigen, da die Neukundenboni oftmals nur begrenzt sind und nach einer Weile gelten dann die ganz regulären Konditionen für den Handel. Diese können dabei unter Umständen auch über denen liegen, die Sie beim bisherigen Broker zahlen mussten.
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Nicht nur bei einer Schenkung kann die Abgeltungssteuer gespart werden. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie das eigene Depot an Ihren Ehepartner übertragen. Das ist möglich, allerdings wenig sinnvoll, wenn Sie kein Interesse mehr am Trading haben. Auf jeden Fall sollten Sie hierbei den Broker und seine Arbeit kontrollieren, da nicht alle Mitarbeiter die entsprechenden Details dazu kennen. Unterschiedliche Nachnamen sind zum Beispiel ein Faktor, der oftmals dazu führt, dass Ihnen trotz Übertragung an den Ehepartner die Abgeltungssteuer abgezogen wird. Hier sollten Sie als Trader aktiv werden und sich so vor einem unrechtmäßigen Abzug dieser Steuer schützen.
Depot übertragen auf andere Personen – wichtige Details
Zusammengefasst bekommen Sie im Folgenden noch einmal die wichtigsten Details aufgelistet, die Sie berücksichtigen und kennen sollten, sofern Sie ein Depot auf eine andere Person übertragen möchten. Vor allem die Abgeltungssteuer spielt seit dem Jahr 2009 eine wichtige Rolle hierbei, da Sie diese auch beim Übertrag entrichten müssen. Der Depotübertrag wird somit wie ein aktiver Verkauf von Wertpapieren gewertet und muss demnach mit 25 Prozent versteuert werden. Sparen können Sie sich derartige Kosten jedoch durch eine Schenkung – beispielsweise, wenn Sie das eigene Depot an Kinder oder Ehepartner übertragen möchten. Beim Übertrag auf den Ehepartner fällt die Abgeltungssteuer generell nicht an.
Sollte das Depot bereits vor dem Jahr 2009 bestanden haben, wird für Sie auf Gewinne keine Abgeltungssteuer erhoben. Dies bleibt auch so, wenn Sie das Depot als Schenkung oder Erbschaft übertragen. Dabei müssen Sie jedoch bedenken, dass in der Folge eine Handelssperre greift, die sechs Monate lang gültig ist. Wer wirklich nur die Steuerfreiheit erhalten will, sollte damit in der Regel kein Problem haben, ansonsten sind Schenkungen wohl eher weniger gut geeignet, wenn das Depot direkt weiter verwendet werden soll.
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Sollten Sie Ihr Depot an eine andere Person „weitergeben“ wollen, können Sie den Depotübertrag sehr schnell bei Ihrem Broker beauftragen. Zumeist gibt es hierbei keine Probleme, allerdings werden 25 Prozent in Form der Abgeltungssteuer einbehalten. Unter gewissen Umständen können Sie die Steuer aber auch sparen. Das Übertragen eines Depots auf andere Personen kann aus vielerlei Gründen gewünscht sein oder auch notwendig werden. Diese Gründe sind in den meisten Fällen sehr individuell und sollten von Ihnen im Vorfeld genau überlegt sein. Ein Depotübertrag an eine andere Person kann im Normalfall nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Somit sollten Sie vorher alle Eventualitäten genau kalkulieren.